Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschlüssen vom 12. Oktober 2022 auf die Beschwerden der Stadt Datteln und der Betreiberin des Kraftwerks die Revisionen gegen die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 26. August 2021 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-23 |
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