Der Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung enthält drei Kostentatbestände für Amtshandlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz, für die bislang keine Kosten erhoben werden können. Mit der Verordnung wird die materiell-rechtliche Grundlage für die Kostenerhebung geschaffen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-26 |
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