Der Begriff Quarz in der Staubfraktion PM4 (Quarzfeinstaub) bezeichnet die alveolengängige Partikelfraktion an kristallinem Siliziumdioxid in Form von Quarz und Cristobalit. Als alveo lengängig wird die Feinstaubfraktion verstanden, die in die Lungenbläschen (Alveolen) eindringt. Nach DIN EN 481 umfasst die alveolengängige Fraktion ein Partikelkollektiv, welches ein Abscheidesystem passiert, das in seiner Wirkung der theoretischen Trennfunktion eines Abscheiders entspricht, der Teilchen mit einem aerodynamischen Durchmesser (d ae50 ) von 4 μm zu 50 % abscheidet. Daher wird die alveolengängige Fraktion als PM4-Fraktion bezeichnet. Eine Studie des Umweltbundesamtes ergab, dass Quarzfeinstaub (Quarzanteil in der PM4-Fraktion) entsprechend seiner Wirkstärke als krebserzeugender Stoff zu bewerten und der Klasse III der Nr. 5.2.7.1.1 TA Luft zuzuordnen ist. Zusätzlich gilt das Emissionsminimierungsgebot der Nr. 5.2.7 TA Luft. Demzufolge dürfen Quarzfeinstaubemissionen einen Massenstrom von 2,5 g/h bzw. eine Massenkonzentration von 1 mg/m³ nicht überschreiten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2015.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-18 |
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