Das Bundeskabinett hat am 20.03.2024 auf Initiative des Bundesumweltministeriums die „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Damit können Spiele der Fußball-Europameisterschaft in diesem Sommer auch in den späteren Abendstunden im Freien öffentlich übertragen werden. So bekommen mit der Verordnung die Kommunen die Möglichkeit, während der EM 2024 der Männer im Juni und Juli dieses Jahres Public-Viewing-Veranstaltungen zu genehmigen, die über 22 Uhr hinausgehen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-05-27 |
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