„Vollzug der Lösemittelverordnung bei genehmigungsbedürftigen Beschichtungsanlagen – Strittiger Stand der Technik“ so lautete der Titel des Aufsatzes von Arnold Erle, der im Jahr 2009 ebenfalls in der Zeitschrift „Immissionsschutz“ veröffentlicht wurde. Mehr als 10 Jahre später ist das Thema immer noch aktuell. Betreiber und Vollzugsbehörden diskutieren nach wie vor – und trotz einer vermeintlich klarstellenden Änderung der einschlägigen Vorschrift der 31. BImSchV im Jahr 2013 – um die Auslegung des Begriffes „Stand der Technik“ in § 4 Satz 4 der 31. BImSchV. Die hinter den rechtlich zum Teil aufwendigen Diskussionen stehende Frage ist dabei die gleiche geblieben: Müssen Betreiber von genehmigungsbedürftigen Beschichtungsanlagen neben der Einhaltung der Zielemissionen des Reduzierungsplans auch die Emissionswerte der Ziffer 5 der TA Luft hinsichtlich der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) einhalten? Die Frage ist von unmittelbarer betrieblicher und wirtschaftlicher Relevanz.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2023.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-23 |
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