Im Juli 2015 wurden mehrere EU-Verordnungen zu Festbrennstoff-Kleinfeuerungsanlagen im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie wurden unter der Ökodesign-Richtlinie erarbeitet und regeln Energieeffizienz sowie Schadstoffemissionen der Anlagen. Außerdem gibt es für die gleichen Anlagen nun Verordnungen zur Energieverbrauchskennzeichnung. Diese Verordnungen fügen sich ein in ein Konzept, das auch weitere Heizungsanlagen und Warmwasserbereiter umfasst. Die neuen Regelungen unter der Ökodesign-Richtlinie enthalten Grenzwerte, die unter Prüfbedingungen einzuhalten sind. Während in einigen Mitgliedsstaaten bislang keine oder nur schwache Anforderungen an die entsprechenden Geräte bestehen, werden sie in Deutschland in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen geregelt, die sich in ihrer Herangehensweise deutlich von den neuen EU-Verordnungen unterscheidet.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2016.01.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
| Veröffentlicht: | 2016-03-09 |
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