Das Oberverwaltungsgericht hat mit im Dezember 2019 bekanntgegebenem Urteil (Az. 1 E 23/18) entschieden, dass der Luftreinhalteplan der Freien und Hansestadt Hamburg in der Fassung der 2. Fortschreibung vom 30. Juni 2017 fortzuschreiben ist.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-25 |
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