Die 31. BImSchV stellt Anforderungen an Anlagen, in denen flüchtige organische Lösungsmittel verwendet werden. Durch die Veröffentlichung der EU BVT-Schlussfolgerungen für Anlagen zur Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln vom 22.06.2020, für das Gerben von Häuten und Fellen vom 11.02.2013 sowie für Anlagen der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie vom 12.11.2019 war eine Novellierung der 31. BImSchV erforderlich. Ziel des Artikels ist es, die wesentlichen Elemente der geänderten Verordnung darzustellen. Aufgrund des Umfangs erfolgt eine Veröffentlichung in zwei Teilen. Dieser erste Teil stellt die Neuerungen bei den Emissionsbegrenzungen vor.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2024.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-05-27 |
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