Kurzbeschreibung: Mit Beschluss vom 2. Oktober 2019 hat der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg teilweise Eilrechtsschutz gegen die am 15. November 2018 erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines Fußballstadions mit Nebenanlagen im Freiburger Stadtteil Brühl gewährt (siehe die Pressemitteilung vom 23. Oktober 2019)
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-02-25 |
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