Gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) hat eine Technische Arbeitsgruppe unter der Leitung des European IPPC Bureau neue BVT-Schlussfolgerungen für die Abgasminderung in der chemischen Industrie erarbeitet. Neben allgemeinen Anforderungen für TVOC, NOx, SOx, Staub und eine Reihe von CMR1- und CMR2-Stoffen enthalten die Schlussfolgerungen Massenstromschwellen und neue Vorgaben zur Überwachung von gefassten und diffusen Emissionen. Für die Herstellung von Polymeren und für Prozessfeuerungsanlagen sind separate Vorgaben enthalten. Für die nationalen Regelungen sind Anpassungen erforderlich, welche innerhalb von vier Jahren umzusetzen sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2022.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-23 |
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