Naturschutz- und artenschutzrechtliche Vorgaben für Bauvorhaben haben sich vor allem aufgrund europarechtlicher Bestimmungen in den letzten Jahren immer mehr verschärft. Dies kommt gerade auch im Immissionsschutzrecht zum Tragen, denn zu den Voraussetzungen für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gehört es neben der Beachtung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG) auch, dass „andere öffentlich-rechtliche Vorschriften“ nicht entgegen stehen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG). Darunter fallen u. a. die Vorschriften des Naturschutz- und Artenschutzrechts.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2016.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-08-31 |
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