Naturschutz- und artenschutzrechtliche Vorgaben für Bauvorhaben haben sich vor allem aufgrund europarechtlicher Bestimmungen in den letzten Jahren immer mehr verschärft. Dies kommt gerade auch im Immissionsschutzrecht zum Tragen, denn zu den Voraussetzungen für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gehört es neben der Beachtung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG) auch, dass „andere öffentlich-rechtliche Vorschriften“ nicht entgegen stehen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG). Darunter fallen u. a. die Vorschriften des Naturschutz- und Artenschutzrechts.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2016.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-08-31 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: