Aktuell muss die geltende Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV) an die im Juli 2012 im Amtsblatt der EU veröffentlichte Seveso-III-Richtlinie angepasst werden. Die Frist für die nationale Umsetzung war der 31.05.2015. Mit Stand vom 19.05.2015 gibt es einen ersten Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), der den zuständigen Behörden und der Industrie zur Stellungnahme vorgelegen hat. Mittlerweile liegt ein zweiter Entwurf zur Änderung des BImSchG und der 12. BImSchV mit Datum vom 07. bzw. 08.04.2016 vor, der am 27.04.2016 offiziell an das Bundeskabinett geht und danach über das BMUB veröffentlicht wird. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit den wesentlichen Änderungen der Seveso-III-Richtlinie, den Gesetzes- bzw. Verordnungsentwürfen und den hieraus resultierenden Pflichten für Betreiber und Behörden auseinander. Es wird zudem erläutert, welche wesentlichen Änderungen der Seveso-III-Richtlinie wegen der nicht fristgerechten Umsetzung unmittelbar anzuwenden sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2016.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-05-27 |
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