Das Oberverwaltungsgericht hat am 23.11.a2020 die Klage eines Ehepaars aus Oer-Erkenschwick gegen eine dem Ditib Türkisch Islamische Gemeinde zu Oer-Erkenschwick e. V. erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung abgewiesen, freitags durch den Muezzin mittels eines Lautsprechers zum Gebet rufen zu dürfen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-23 |
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