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Dokument Luftreinhaltung in Rheinland-Pfalz – Feinstaub 2005/2006
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Luftreinhaltung in Rheinland-Pfalz – Feinstaub 2005/2006

  • Dipl. Umw. Begoña Hermann
  • Dr. Michael Weißenmayer

Seit einigen Jahren ist die gesundheitsschädliche Wirkung von Feinstaub < 10 µm (= PM10) Korndurchmesser durch die Zusammenstellung von Studienergebnissen durch die WHO ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Seit 01.01.2005 darf der EU-Tagesmittelwert von maximal 50 µg/m3 nur noch an maximal 35 Tagen pro Jahr überschritten werden. In Rheinland-Pfalz wird an 26 Messstationen in den Städten, einschließlich sechs Waldmessstationen Feinstaub PM10 gemessen. Bisher wurden in Rheinland-Pfalz in zwei Ballungszentren, nämlich Mainz und Ludwigshafen geltende Grenzwerte nicht eingehalten, so dass durch das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG), in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen Luftreinhaltepläne, in Verbindung mit Aktionsplänen erstellt wurden. Wegen „drohender Gefahr der Überschreitung“ wurden zwischenzeitlich drei weitere Aktionspläne erstellt, vier weitere befinden sich in Vorbereitung. Aufgrund verschiedener Quellenanteile für die Feinstaubbelastung an einer bestimmten Messstation (überregionale, regionale und lokale), gibt es keine generellen Maßgaben, wie in den Kommunen das Problem zu lösen ist. Vielmehr muss auf der Grundlage einer systematischen Analyse der verfügbaren Daten zunächst versucht werden, den potenziellen Ursachen näher zu kommen. So konnte an der Messstation Ludwigshafen-Heinigstraße eher rege Bautätigkeiten in der Innenstadt als Hauptursache für zahlreiche Überschreitungstage ausgemacht werden, während an der Mainzer Parcusstraße eher die Verkehrsbelastung die zentrale Rolle spielt. Entsprechend angepasst sind Maßnahmenpakete für die spezifischen Situationen in den betroffenen Kommunen zu entwickeln. Wenn auch das LUWG zentral zuständig zur Erstellung der Pläne ist, so werden die Pläne letztlich doch in enger Kooperation mit den jeweiligen Kommunalverwaltungen entwickelt. Dies ist auch insofern unverzichtbar als die Kommunen die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen haben. Liegt der Entwurf des Planes vor, so wird in Form einer Bekanntmachung und Offenlage über vier bis sechs Wochen die Bevölkerung beteiligt. Ergriffene Maßnahmen werden über eine Wirkungskontrolle so eng wie möglich begleitet, um das Wissen um die Effektivität der Maßnahmen sukzessive zu verbessern.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2006.03.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 3 / 2006
Veröffentlicht: 2006-09-01

Seiten 112 - 115


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