Zur Erfüllung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) darf die Mineralölindustrie in den kommenden zwei Jahren nur noch CO2-Minderungen aus erneuerbaren Kraftstoffen und Strom verwenden, die auch im selben Jahr erzielt wurden. So sieht es die Änderung der 38. BImSchV vor, die das Bundeskabinett beschlossen hat. Grundsätzlich ist es möglich, Übererfüllungen der THG-Quote aus der Vergangenheit anzusparen und später anrechnen zu lassen. Diese Option setzt die Bundesregierung für die Jahre 2025 und 2026 aus. Die neuen Regeln treten noch in diesem Jahr in Kraft.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-02-19 |
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