Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes steckt in einer Sackgasse. Der kommende Lärmaktionsplan enthält keine eigene Planung von Lärmminderungsmaßnahmen, obwohl die Lärmbelastung durch den Schienenlärm hoch ist. Da es für den Lärmaktionsplan derzeit im Immissionsschutzrecht und im Eisenbahnrecht an Anordnungsbefugnissen fehlt, auf deren Grundlage sich Maßnahmen zur Verminderung des Schienenlärms durchsetzen ließen, können aus ihm solche Maßnahmen nicht abgeleitet werden. Bemühungen, die Rechtslage zu ändern, sind in der Vergangenheit gescheitert. Die Perspektive für die Zukunft ist leider nicht besser.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2018.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-29 |
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