Abstract Die Aufstellungsrate von Lärmaktionsplänen nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist in einzelnen Bundesländern gerade bei kleinen Städten und Gemeinden noch relativ gering. Zudem sind bei den verabschiedeten Lärmaktionsplänen die Bearbeitungstiefe und die Umsetzbarkeit von sehr unterschiedlicher Qualität. In Vorbereitung der anstehenden dritten Runde der Lärmaktionsplanung gilt es deshalb, die Vorteile dieser Pläne als Teil einer zukunftsorientierten Gemeindeentwicklung auch für kleine Städte und Gemeinden hervorzuheben. Da sich in der dritten Runde die technischen und quantitativen Rahmenbedingungen für die Lärmkartierung nicht verändern, besteht die große Chance, in den bis 2018 vorzulegenden Lärmaktionsplänen vor allem qualitative Aspekte des Lärmschutzes zu verfolgen. Diese Chancen sind beispielsweise höhere Wohnqualität im regionalen Wettbewerb, Förderung von Tourismus / Erholung / Kur sowie positive Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte. Damit kann die Attraktivität der Gemeinden deutlich erhöht werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2016.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-08-31 |
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