Der Kreis Lippe muss über einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag zur Errichtung und zum Betrieb von 13 Windenergieanlagen im Umfeld des Truppenübungsplatzes „Senne“ für sieben Anlagen neu entscheiden. Insofern ist seine bisherige Ablehnung rechtswidrig, während sie für die übrigen sechs Anlagen nicht zu beanstanden ist. Das hat das Oberverwaltungsgericht am 16.02.2024 nach mündlicher Verhandlung entschieden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-05-27 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.