Die Europäische Kommission hat am 18.06.2025 beschlossen, Polen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, sicherzustellen, dass Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit, einschließlich Einzelpersonen und Umwelt-NRO, gerichtlich gegen das Fehlen oder die Unzulänglichkeit von Luftqualitätsplänen gemäß der Luftqualitätsrichtlinie (Richtlinie 2008/50/EG) vorgehen können.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-08-25 |
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