Das von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 bedarf ergänzender Maßnahmen, um das nationale Klimaziel einer Senkung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu erreichen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 29.01.2026 entschieden.
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