Die Teilgenehmigung, mit der bauvorbereitende Maßnahmen für die Errichtung und den Betrieb einer SuedLink-Konverteranlage zur Umwandlung von Gleichstrom in Wechselstrom gestattet worden sind, ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 25.01.2024 entschieden
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-05-27 |
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