Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat eine neue Zuständigkeitsverordnung im Immissionsschutz beschlossen. Damit werden die bisherigen Regelungen überarbeitet und an die bestehende Rechtslage angepasst. So werden die Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure zur Wasserstoffproduktion sowie für Biogasanlagen klar und einheitlich den Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) zugewiesen. Die Anpassung erfolgt insbesondere, um Neuregelungen des Bundesgesetzgebers im Immissionsschutzrecht aufzunehmen. Hier war in einigen Fällen die Zuständigkeit der SGDen bislang lediglich durch eine Auffangregelung geregelt.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-26 |
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