Klage gegen das Land Hessen wegen Änderung des Luftreinhalteplans für die Stadt Darmstadt mit dem Ziel der Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionswertes für NO2 in Höhe von 40 µg/m3 ist zulässig und begründet
Klage auf Durchführung von straßenverkehrsbezogenen Maßnahmen zur Verringerung der Feinstaubbelastung in Herne abgewiesen
Lichtimmissionen von „City-Board“ für Anwohner zumutbar
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Immissionsschutz" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Immissionsschutz" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.