Der Emissionshandel ist in Deutschland ungeachtet der zwischenzeitlich geäußerten Befürchtungen fristgerecht gestartet. Die wichtigsten Rechtsakte sind in Kraft, die Anträge auf Zuteilung der erforderlichen Emissionsberechtigungen konnten durch die Verantwortlichen bis zum 20. September 2004 bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt), der zuständigen Abteilung im Umweltbundesamt (UBA), in elektronischer Form gestellt werden. Nunmehr warten die Antragsteller auf die Zuteilungsentscheidungen, die bundesweit bis zum 1. November 2004 erfolgen müssen. Ungeachtet der nunmehr bestehenden Rechtsgrundlagen herrscht aber eine – nicht nur auf Betreiberseite – tiefgreifende Verunsicherung hinsichtlich der praktischen Umsetzung. Detailfragen sind bislang – wenn überhaupt entdeckt – ungelöst. Eine Klärung wird häufig nur auf dem Rechtsweg möglich sein. Um die Probleme erkennen zu können, sollen folgend die Grundlagen des deutschen Emissionshandels erläutert werden. Dazu werden die für den Emissionshandel in Deutschland erforderlichen Rechtsakte dargestellt, bevor auf die maßgeblich materiellen Vorgaben derselben eingegangen und mit einer Zusammenfassung dessen geendet wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2004.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-12-01 |
Seiten 148 - 153
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