Genehmigung zu Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen des Kernkraftwerks Biblis rechtmäßig
Die vom (vormaligen) Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erteilte Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau von Anlagenteilen des Kernkraftwerks Biblis, Block A, ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 4. Juni 2026 entschieden.
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