Neben der Störfallverordnung (12. BImSchV) mit der Forderung nach einem Sicherheitskonzept bzw. -bericht ist im Immissionsschutz-Regelwerk die 42. BImSchV die erste Vorschrift, nach der der Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen oder Nassabscheidern in der gesamten Prozesskette, für die er verantwortlich ist, sicherzustellen hat, dass vor der Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme für die Anlage eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird, um die Wahrscheinlichkeit einer von seiner Anlage ausgehenden Gefährdung möglichst klein zu halten. Damit folgt die Verordnung hier speziell einem im Arbeitsschutzgesetz, in der Betriebssicherheits-Verordnung, in der Gefahrstoff- und der Biostoffverordnung schon lange selbstverständlichen Prinzip einer systematischen Betrachtung aller relevanten Gefährdungen, deren Bewertung, dem Generieren und Durchführen von Minimierungs-Maßnahmen, bis hin zur Wirksamkeitskontrolle und weiteren Verbesserung im PDCA-Regelkreis. Für viele industrielle Prozesse sind Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider unverzichtbar. Das Risiko der umweltmedizinisch problematischen Legionellenvermehrung besteht bei Anlagen jeder Größenordnung; es ist jedoch bei ordnungsgemäßem Betrieb beherrschbar.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2019.01.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-02-25 |
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