Betroffen sind alle, die noch einen älteren, mit Holz befeuerten Kamin, Ofen oder Heizkessel betreiben, der die Emissionsgrenzwerte des Gesetzgebers nicht einhält. „Älter“ heißt dabei, dass die Anlagen vor dem 22.3.2010 errichtet wurden. Für sie ist der 31.12.2024 der Stichtag: Bis dahin müssen sie entweder umgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) informiert, was jetzt zu tun ist und worauf geachtet werden sollte.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-11-22 |
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