Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Potsdam 2015/16 sieht u. a. die verkehrliche Umgestaltung der bisher vierstreifigen Zeppelinstraße auf drei Fahrstreifen und eine T30-Regelung vor. In stadtauswärtiger Richtung fällt ein Fahrstreifen zu Gunsten eines eigenen Radfahrstreifens weg. In stadteinwärtiger Richtung erfolgt die Führung des Verkehrs teilweise auf einen gemeinsamen Fahrstreifen für Tram, Bus und Kfz. Die durchgeführten Untersuchungen zeigten bzgl. der NO2-Jahresmittelbelastung eine maßnahmenbezogene Minderung an der Messstelle Zeppelinstraße von 6 µg/m³ auf (1 µg/m³ durch T30, 2 µg/m³ durch Veränderung der Verkehrsmenge, 3 µg/m³ durch Einrichten eines emissionsarmen Straßenraumes/Radfahrstreifen (Abrücken der Emissionsquelle von der Bebauung und Messstelle)). Eine sichere NO2-Grenzwerteinhaltung ist damit an der Messstelle Zeppelinstraße zukünftig sehr wahrscheinlich.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2019.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-08-27 |
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