Die Europäische Kommission begrüßt das heutige Urteil des Gerichtshofs der EU zur Luftqualität in deutschen Städten und wird eng mit den deutschen Behörden zusammenzuarbeiten, damit die EU-weit gültigen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) umgesetzt werden. Deutschland habe zwischen 2010 und 2016 in 26 Gebieten und Ballungsräumen systematisch und anhaltend gegen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid verstoßen, hat der EuGH festgestellt. Zudem sei es seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, den Zeitraum der Überschreitung so kurz wie möglich zu halten. „Das zentrale Ziel unserer gemeinsam beschlossenen europäischen Vorgaben zur Luftqualität ist es, die Gesundheit der Menschen zu schützen“, erklärte Jörg Wojahn, Vertreter der EU-Kommission in Deutschland nach dem Urteil. „Deshalb legen wir besonderen Wert auf die vollständige Umsetzung der EU-Luftpolitik, auch hier in Deutschland.“
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-08-26 |
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