Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit einem Urteil entschieden, dass zum 1. Juli 2019 für das Stadtgebiet Essen innerhalb der derzeitigen grünen Umweltzone eine sog. „blaue Umweltzone“ errichtet werden muss, die die Essener Stadtteile Frohnhausen, Holsterhausen, Altendorf, Rüttenscheid, Westviertel, Nordviertel, Vogelheim, Altenessen-Süd, Altenessen-Nord, Südviertel, Stadtkern, Ostviertel, Südostviertel, Huttrop, Frillendorf, Steele, Kray und Leithe umfasst und auch die Teilstrecke der Bundesautobahn (BAB) 40 durch Essener Stadtgebiet einschließt. In dieser Zone muss ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Ottomotoren der Klassen Euro 2/II und älter sowie für Dieselkraftfahrzeuge mit Euro 4/IV-Motoren und älter eingeführt werden, das beginnend mit dem 1. September 2019 auch Dieselkraftfahrzeuge der Klasse Euro 5/V erfasst.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-02-25 |
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