Erster Abschnitt der Ostsee-Anbindungsleitung-Leitung darf weiter gebaut werden
Den Antrag einer Umweltvereinigung, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund vom 21. August 2023 für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung „Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL) Seeabschnitt Lubmin bis KP 26" anzuordnen, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgelehnt.
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