Eine Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren ist seit Jahren gefordert worden; u. a. eine Angleichung an die seit 2022 reduzierten Standards für EE-Anlagen. Am 09.07.2024 ist das „Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zu Umsetzung von EU-Recht“ in Kraft getreten und seitdem auch auf alle laufenden Verfahren anzuwenden. Vollzugshinweise des LAI für die Neuregelungen im BImSchG und in der 9. BImSchV werden wohl erst in einigen Monaten vorliegen. Durch die Gasmangellage, den Bund-Länder-Pakt und die BImSchG-Novelle sind innerhalb von zwei Jahren eine Vielzahl von Verfahrensänderungen in Kraft getreten, die ohnehin von Genehmigungsbehörden umzusetzen sind, die mit immer längeren Verfahrensdauern zu kämpfen haben. Mit der Umsetzung der IED-Richtlinie 2.0 in nationales Recht kommen weitere gravierende Neuerungen und zusätzliche Betreiberpflichten auf die BImSchG-Genehmigungsbehörden und Vorhabensträger zu.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2025.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-02-19 |
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