Diese Verwaltungsvorschrift setzt den neuen Stand der Technik für Anlagen der Abfallbehandlung um. Sie betrifft zahlreiche Anlagentypen, darunter Anlagen zur chemischen und physikalischen Behandlung von Abfällen, Anlagen zum Trocknen von Klärschlamm, Anlagen zur Entsorgung von Kühlgeräten und Schredderanlagen. Solche Anlagen fallen derzeit in den Anwendungsbereich der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Teilweise bestehen für sie aber bislang keine besonderen Regelungen in der Nummer 5.4 der TA Luft, so dass die allgemeinen, für alle Anlagen anwendbaren Anforderungen der Nummer 5.2 zur Anwendung kommen.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-05-27 |
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