Am Beispiel des durch die Eisen- und Stahlindustrie geprägten Duisburger Nordens wird die Entwicklung der Feinstaubbelastung seit dem Jahr 2010 beschrieben und im Hinblick auf die neuen, ab dem Jahr 2030 geltenden Grenzwerte der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie 2024/ 2881 bewertet. Die Auswertung der vorhandenen Messdaten zeigt, dass sich die Luftqualität im Duisburger Norden seit dem Jahr 2010 deutlich verbessert hat. Die aktuellen gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Feinstaub (PM2.5) der 39. BImSchV wurden spätestens seit dem Jahr 2013 eingehalten. Grund für diese Entwicklung sind weitreichende Maßnahmen des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet, die zur wesentlichen Reduzierung u. a. der Staubemissionen führten. Trotz eines in den 2010er Jahren hohen Anteils der durch lokale Maßnahmen nicht reduzierbaren Hintergrundbelastung konnten durch Maßnahmen der Beitrag der lokal im Duisburger Norden vorhandenen Staubquellen an der städtischen Hintergrundbelastung und an der lokalen Zusatzbelastung reduziert werden. Eine Beurteilung der heute gemessenen Feinstaubbelastung mit den neuen EU-Grenzwerten zeigt, dass die neuen Grenzwerte eingehalten werden. Überschreitungen sind allenfalls an einzelnen Stationen und einzelnen Jahren vorhanden, an denen die Feinstaubbelastung um den Grenzwert schwankt. Die Auswertung zeigt zudem, dass die Grenzwertüberschreitung auch durch einen überregionalen Anstieg der Feinstaubbelastung hervorgerufen wird. Der Anteil der lokal durch Maßnahmen beeinflussbaren Quellen an der Feinstaubbelastung ist diesen Einflüssen untergeordnet und geringer als bei den Luftreinhaltemaßnahmen der 2010er Jahre. Diese Entwicklung lässt grundsätzlich den Schluss zu, dass sich zukünftig weitere, bei Grenzwertüberschreitungen zu entwickelnde und umzusetzende Maßnahmen nicht an lokalen Quellen, am Beispiel des Duisburger Nordens an der Stahlindustrie, aus Gründen der Effektivität der Minderung und der Verhältnismäßigkeit abgeleitet werden. An Standorten wie im Duisburger Norden, an denen der Prozess der Transformation eingeleitet wurde, muss der mittel- bis langfristige Entfall relevanter Staubquellen als Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität anerkannt und von darüberhinausgehenden Maßnahmen abgesehen werden.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-26 |
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