Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, den Immissionsschutzbeauftragten zu unterstützen, zum Beispiel durch Hilfspersonal. Der Aufsatz erörtert die Frage, wer zuständig ist, Entscheidungen über die Unterstützungspflicht zu treffen. Naheliegend ist, dass der Anlagenbetreiber – auch als Träger der Kosten – diese Entscheidungen treffen darf. Es wird hier jedoch vorgeschlagen, dass aus diversen Gründen der Immissionsschutzbeauftragte die Entscheidungskompetenz haben sollte.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-26 |
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