Für eine bedeutsame Menge heizwertreicher Abfallstoffe gibt es Verwertungsmöglichkeiten, bei denen der Energiegehalt genutzt werden kann, ohne dass die Schadstoffe eine Relevanz für die Umwelt haben. Aus dieser Erkenntnis heraus hat die Abfallverwertung in Produktionsprozessen in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und die Antragsinhalte immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren erheblich beeinflusst. Sollen Abfälle in einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eingesetzt werden, so muss der Antragsteller sein Vorhaben hinsichtlich Errichtung und Betriebsweise beschreiben und den Stand der Technik zur Verminderung und Vermeidung von Schadstoffen verlässlich dokumentieren. Der Einsatz von Ersatzbrennstoffen ist genehmigungsfähig, wenn die Prüfung in einem Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ergeben hat, dass schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2004.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-06-01 |
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