Bei Anlagen zur Verarbeitung von Harzen ungesättigter Polyester (UP-Harze) mit Styrolzusatz entstehen Emissionen an geruchsintensivem Styrol und anderen flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) in Abhängigkeit der verwendeten Reinigungs- und Trennmittel. Aufgrund der Umweltrelevanz können derartige Anlagen immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig sein. Zur Begrenzung der VOC-Emissionen in die Atmosphäre sind die Anforderungen der 31. BImSchV und der TA Luft zu beachten. Im folgenden Beitrag sollen diese dargestellt und Maßnahmen zur Emissionsminderung aufgezeigt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2021.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-23 |
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