In dem Eilverfahren eines Anwohners am Brüsseler Platz gegen die Stadt Köln haben die Beteiligten auf Vorschlag des Oberverwaltungsgerichts in einem mehrstündigen Erörterungstermin einen Vergleich geschlossen. Mit dem Vergleich soll die Lärmsituation auf dem Brüsseler Platz verbessert und die Zeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache überbrückt werden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-25 |
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