Chemikalien sollen so hergestellt und angewendet werden, dass negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt möglichst gering bleiben. Um das zu erreichen, hat die Europäische Union die REACH-Verordnung erlassen: Sie ordnet den regulatorischen Umgang mit Stoffen neu – viele müssen registriert werden, in Anhang XIV aufgenommene besonders besorgniserregende Stoffe dürfen ohne eine ausdrückliche Zulassung gar nicht mehr verwendet werden. Die Kriterien für eine solche Zulassung sind besonders streng: Sie muss in jedem Einzelfall, für einen konkreten Verwendungszweck und in einer vorgegebenen Frist beantragt werden. Ist ein Unternehmen auf solche Chemikalien angewiesen, so ist es unerlässlich, sich eingehend mit dem Thema zu beschäftigen und gegebenenfalls beraten zu lassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2014.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-27 |
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