Im August 2010 traten kurz aufeinanderfolgend zwei Gesetze in Kraft, die zu einer Reihe von Änderungen im Immissionsschutzrecht führten. In beiden Fällen ging es primär um die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, namentlich aus der Luftqualitätsrichtlinie zum einen und aus der Dienstleistungsrichtlinie zum anderen. Erstere wurde mit Wirkung zum 6. 8. 2010 mit dem „Achten Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ und mit der neu geschaffenen 39. BImSchV umgesetzt. Der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie dient das am 18. 8. 2010 in Kraft getretene „Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften“.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2011.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-05-30 |
Seiten 60 - 66
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