Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 führte dazu, dass sich die ohnehin schon angespannte und schwierige Lage auf den Energiemärkten deutlich verschärfte. Um einer drohenden Gasmangellage entgegen zu wirken, hat der Gesetzgeber im zweiten Halbjahr 2022 umfangreiche Änderungen energiewirtschaftlicher Vorschriften vorgenommen und außerdem neue Regelungen in das Bundes-Immissionsschutzgesetz eingefügt, die es ermöglichen, bei ernsten Mangellagen bzw. bei einer plötzlichen Unterbrechung der Gasversorgung Abweichungen von der Verpflichtung zur Einhaltung von Emissionsgrenzwerten bei Feuerungsanlagen zuzulassen, um dem Anlagenbetreiber den vorübergehenden Wechsel auf andere Brennstoffe zu erleichtern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2023.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-27 |
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