Die Anpassung der TA Luft wird nach den noch anstehenden Verhandlungen im Bundesrat voraussichtlich in 2021 rechtskräftig werden. Zu den Inhalten der TA Luft gab und gibt es viele Kritikpunkte, vorgetragen von den verschiedenen Verbänden, z. B. Becker und Gebhardt (2016), BDI (2021), und auch in Hartmann & Borcherding (2016, 2020) und Volkhausen & Hartmann (2017). Der fachlich-inhaltliche Diskurs mit der angepassten TA Luft (BMU, 2020) findet jedoch bereits jetzt schon statt, da die Inhalte der angepassten TA Luft in einer Vielzahl derzeit geplanter Verfahren behördenseits immer mehr in den Fokus geraten und viele Anforderungen bereits jetzt formuliert werden, die über die derzeit gültige TA Luft 2002 hinausgehen und umgesetzt werden müssen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2021.02.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-05-26 |
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