Als ersten legislativen Akt im Rahmen der thematischen Strategie zur Luftreinhaltung Clean Air For Europe (CAFE) ist Ende 2007 sowohl vom Europaparlament als auch vom Ministerrat eine Novelle der bestehenden europäischen Richtlinien zur Luftqualität beschlossen worden. Es ist damit zu rechnen, dass die novellierte Richtlinie mit ihrer Veröffentlichung im Mai 2008 in Kraft tritt. Der CAFE-Prozess, der die Grundlage der Richtlinie bildet, wird kurz umrissen. Das Schwergewicht des Beitrags liegt in der Vorstellung und Erläuterung der neuen Elemente der Richtlinie und daraus abgeleiteter Anforderungen. Die neuen Elemente betreffen insbesondere Regelungen der besonders wirkungsrelevanten Feinstaubfraktion PM2.5, die Bedingungen, unter denen eine Verlängerung der Einhaltefristen von Grenzwerten erreicht werden kann, eine Präzisierung der Gültigkeitsbereiche der Grenzwerte, sowohl Vorschriften zur Senkung des Messaufwands als auch neue Anforderungen an die Beurteilung der Luftqualität und schließlich die Aufhebung der bisherigen Unterschiede zwischen Luftreinhalte- und Aktionsplänen. Auf die Bedeutung der für das Jahr 2013 vorgesehenen Revision der Richtlinie wird hingewiesen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2008.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-06-02 |
Seiten 60 - 67
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