Rund zwei Jahre nach Aufnahme der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) als Anhang 7 in die TA Luft 2021 liegen erste Praxiserfahrungen mit der Geruchsbeurteilung nach Anhang 7 TA Luft vor. In der Praxis zeigt sich z. B., dass der Anwendung des Irrelevanzkriteriums nach Nr. 3.3 Anhang 7 TA Luft im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit eine größere Bedeutung zukommt. Weitere wichtige Aspekte sind unter anderem die Festlegung des Beurteilungs- und Rechengebietes, die Verortung der Immissionsorte bzw. Beurteilungspunkte, die Anwendung der bisherigen Immissionswerte für Wohn- und Mischgebiete sowie Gewerbe- und Industriegebiete auf weitere Gebietstypen und die Berücksichtigung von thermischen Abgasreinigungseinrichtungen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2024.01.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-02-23 |
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