Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Erleichterung der Überwachung gibt es in verschiedenen Rechtsgebieten das Instrument der Bauartzulassung, Typgenehmigung oder allgemeinen Betriebserlaubnis. Charakteristisch dafür ist, dass anhand von technischen Beschreibungen und Zeichnungen geprüft wird, ob die Konstruktion und Beschaffenheit eines für einen bestimmten Zweck hergestellten Gerätes oder Produkts den für diesen Zweck geltenden Vorschriften entsprechen. Wird die Bauartzulassung, Typgenehmigung bzw. allgemeine Betriebserlaubnis erteilt, so bedarf es im Folgenden dann nicht mehr der Genehmigung für jedes einzelne Gerät bzw. Produkt. Rechtsgrundlage für Bauartzulassungen im Immissionsschutzrecht ist die Verordnungsermächtigung des § 33 BImSchG.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2019.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-26 |
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