Neben der Überarbeitung des Vorsorgekapitels der TA Luft wegen der Umsetzung der Schlussfolgerungen der besten verfügbaren Techniken (BVT) und weiterer EU-Regelungen sind Änderungen im Immissionsteil (Nr. 4 der TA Luft) und bei der Schornsteinhöhenberechnung zu erwarten. Anhand der Textentwürfe der neuen TA Luft aus dem Jahr 2015 werden diese Änderungen aufgezeigt und die mutmaßlichen Auswirkungen dieser Änderungen auf die Genehmigungspraxis beleuchtet. Insgesamt führt die neue TA Luft das bewährte Konzept zur Ermittlung und Bewertung von Immissionen der TA Luft (2002) in weiten Teilen fort. Es sind im Text und in den Details zu den Verfahren neben den bewährten Vorgehensweisen Änderungen vorgesehen, die in der Genehmigungspraxis zu Verschärfungen, zu Mehraufwand und zu einer Erhöhung der Methoden- und Rechtsunsicherheit des Verfahrens führen können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2016.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-30 |
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