Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Staatsministerium und das Verkehrsministerium in Baden-Württemberg verpflichtet, der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Akteneinsicht in die Korrespondenz zur Luftreinhalteplanung für die Landeshauptstadt Stuttgart zu gewähren. Erneut hat damit die baden-württembergische Landesregierung gerichtlich attestiert bekommen, gegen Umweltinformationsrechte zu verstoßen. Genau drei Jahre hat es gedauert, bis das Gericht den Anspruch der DUH auf volle Einsichtnahme in die Akte zur Luftreinhaltung in Stuttgart bestätigt hat. Mit Schreiben vom 9. März 2023 hat die DUH die Landesbehörden nun mit einer zweiwöchigen Frist aufgefordert, die entsprechenden Akten auszuhändigen. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kommentiert das Verhalten der Landesregierung:
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-27 |
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