Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission auf Verschärfung der Grenzwerte für Feinstaub und das Dieselabgasgift NO2 in dem vorgelegten Entwurf zur Überarbeitung der Europäischen Luftqualitätsrichtlinie. Ein wichtiger Punkt ist der zukünftig vorgesehene rechtliche Zugang aller betroffenen Menschen auf Schadensersatz, wenn die Luftgrenzwerte nicht eingehalten. Allerdings muss der Entwurf nun im Rahmen der Konsultationen mit Blick auf das Datum des Inkrafttretens und die Grenzwertbestimmung nachgeschärft werden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-23 |
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