Die Weiterentwicklung des Standes der Technik und die Fortschreibung der Immissionswerte zur Beurteilung der Luftqualität auf Europäischer Ebene waren Anlass für die Anpassung der TA Luft im Jahr 2021. Im Beitrag wird auf die Regelungen zum Schutz vor schädlichen Umweltwirkungen eingegangen, die im Kapitel 4 der TA Luft enthalten sind. Hierbei spielt die Festlegung von schutzgutabhängigen Immissionswerten die zentrale Rolle. Die Ermittlungsmethoden – Immissionsmessungen und Immissionsprognosen – wurden mit wenigen Änderungen aus der Vorgängerversion der TA Luft aus dem Jahr 2002 übernommen. Zudem wurde die TA Luft um die Aspekte des Naturschutzes und um die Beurteilung von Geruchsimmissionen erweitert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2025.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-02-19 |
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