Die Reinhaltung der Luft als die zentrale Lebensgrundlage des Menschen sowie der Flora und Fauna stellt ein essenzielles Ziel dar. Dieses Handlungsmaxime ist in Zeiten steigender Luftverschmutzung, insbesondere in stark bevölkerten Metropolregionen, aktueller denn je. Luftreinhaltende sowie luftqualitätsverbessernde Maßnahmen können innerhalb eines Luftreinhalteplans zusammengefasst werden. Die Aufstellung eines solchen ist im Falle der Überschreitung bestimmter Schadstoff-Grenz werte der Luftzusammensetzung gar verpflichtender Natur. Das Luftreinhalteplanungsinstrumentarium ist zusammenfassend als immissionsschutz- sowie luftqualitätsrechtliches Rüstzeug zu qualifizieren, welches darüber hinaus auch als kommunal-verwaltungspolitisch zentralisierte Informationsquelle geeignet erscheint. Rechtlich betrachtet existieren jedoch einige Fragestellungen im Hinblick der Ausgestaltung und Auswirkungen der Luftreinhalteplanung. Diesen Fragestellungen wird in der Ausarbeitung bezüglich der Zentralnorm des § 47 BImSchG unter theoretischen sowie praktischen Gesichtspunkten lösungsorientiert begegnet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2021.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-05-26 |
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